wird momentan überarbeitet.
Als Kunsttherapeutin unterstehe ich einer gesetzlich geregelten beruflichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alles, was ich aus meiner beruflichen Tätigkeit über meine Klientel und ihr Umfeld erfahre, nicht ohne Einwilligung weiterverwenden darf.
Diese Schweigepflicht und weitere Verhaltensgrundsätze gelten als berufsethische Verpflichtung im Sinne meiner Mitgliedschaft der OdA ARTECURA.
Ethikrichtlinien für Mitglieder der OdA ARTECURA