Krankenkassen - Leistungen - Tarifstruktur

Leistungen der Kunsttherapie werden von vielen Krankenkassen durch eine Zusatzversicherung (Alternativ- / Komplementärmedizin) unterstützt. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, ob Sie eine ärztliche Zuweisung benötigen und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

Die erbrachten Leistungen werden nach dem Tarif 590 (schweizweit gültiger Standard zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen) pro Einheiten abgerechnet. Eine Einheit entspricht 5 Minuten und kostet Fr. 11.67.

 

Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nicht und das Honorar ist von Ihnen nur schwer zu bezahlen, kann über eine Ermässigung verhandelt werden.

 

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Benutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.

Einzeltherapie

Erstgespräch

 

Das unverbindliche Erstgespräch dauert 60 Minuten und kostet Fr. 140.00. Wird nur verrechnet, wenn die Therapie zu Stande kommt.

 

Erwachsene und Jugendliche (13 bis 18 Jahre)

 

Eine Einzelsitzung dauert in der Regel jeweils 75 Minuten und kostet Fr. 175.00.

 

Kinder (4 bis 12 Jahre)

 

Mit Kindern hat sich eine Einzelsitzung von 60 Minuten bewährt und kostet Fr. 140.00.

Im Einzelfall kann die Sitzung auch einmal länger dauern. So wird sie ebenfalls in 5 - Minuten - Einheiten zu Fr. 11.67 verrechnet.

 

Gruppentherapie

Zur Zeit wird die Gruppentherapie neu organisiert. Infos folgen demnächst. Für Fragen oder Interesse an eine Gruppentherapie kontaktieren Sie mich einfach über das Kontaktformular. Vielen Dank!

 

Leistungsabrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektiven Zeitaufwand. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die direkte Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen in der Komplementärmedizin nicht erlaubt ist. Die Patientenrechnung inkl. Rückforderungsbeleg stelle ich Ihnen direkt Vorort, per Post oder per E-Mail zu. Zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

 

Terminabsage

Bitte berichten Sie mir 24 Stunden vorher, wenn Sie die Verabredung nicht einhalten können. Sie ersparen sich damit deren Berechnung. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zur Hälfte verrechnet. Versäumte Termine werden vollständig verrechnet.

Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

 

 

Therapieablauf - Erstgespräch